Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Unternehmen, Verbände und Vereine bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten mit einem neu gestarteten Förderaufruf für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität.
Gefördert werden die Mehrkosten, die beim Kauf eines Elektroautos im Vergleich eines Referenzfahrzeugs mit Verbrennungsmotor anfallen, mit bis zu 50 Prozent (inklusive KMU-Bonus). Ebenso wird die dazugehörige Ladeinfrastruktur gefördert. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge mit 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
Förderfähig sind Pkw und Leichtfahrzeuge. Gefördert werden Vorhaben ab 15.000 Euro bis 1 Million Euro (netto) pro Unternehmen, Verband oder Verein. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 14 Millionen Euro bereit. Anträge können bis zum 20. April 2023 eingereicht werden.
Am 21. April startet ein gesonderter Förderaufruf für Gebietskörperschaften und Einrichtungen öffentlicher Trägerschaft. Werden die Fahrzeuge im Zuge der Daseinsvorsorge genutzt (z. B. im Bereich der Energie- und Wasserversorgung oder der Entsorgung), kann eine Förderung von 90 Prozent der Investitionsmehrkosten beantragt werden. Gefördert werden Vorhaben ab 21.000 Euro bis zu 1 Million Euro (netto) pro antragstellende Institution. Auch diese Fahrzeuge müssen mit 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 10 Millionen Euro bereit. Anträge können bis zum 8. Juni 2023 eingereicht werden.
„Beim Hochlauf der Elektromobilität machen wir große Fortschritte. Schon heute sind mehr als eine Million reine E-Autos auf der Straße", sagt Bundesverkehrsminister Volker Wissing. "Wir wollen das Tempo hochhalten und unterstützen gezielt Unternehmen, Vereine und Kommunen, die ihre Flotten elektrifizieren. Mit unserer Förderung machen wir E-Autos erschwinglicher, dazu finanzieren wir auch die benötigte Ladeinfrastruktur und senken so die Einstiegshürden.“
Alle Unterlagen und Informationen zur Förderrichtlinie und zu den Aufrufen gibt es auf den Websites des Projektträgers Jülich (PtJ) und der Programmgesellschaft NOW GmbH.
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