Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat ein neues Förderprogramm angekündigt, das Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Pkw und Lkw unterstützt. Das Programm richtet sich an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender wie Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen-, Carsharing-Anbieter und Pflegedienste. Es stellt insgesamt bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung, um den Ausbau von Schnellladepunkten und den dazugehörigen Netzanschluss zu fördern. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss.
Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, betont die Bedeutung dieses Schritts: "Gewerblich genutzte Fahrzeuge haben im Vergleich zu Privatfahrzeugen eine deutlich höhere Laufleistung. Damit spielen sie für die Elektrifizierung des Verkehrs eine große Rolle […]. Die Umstellung auf E-Fahrzeuge bedeutet für die Unternehmen, dass sie eine eigene Schnellladeinfrastruktur errichten müssen. Das geht nur mit hohen Investitionen. Mit unserer Förderung unterstützen wir den wichtigen Schritt und begleiten die Unternehmen so bei der Umstellung auf eine klimafreundliche und zukunftsorientierte Mobilität."
Das Programm ermöglicht erstmals auch die gezielte Förderung von Schnellladepunkten speziell für Lkw, die bisher nur im Zusammenhang mit der Fahrzeugbeschaffung gefördert wurden. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung können Anträge stellen, um Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur, Netzanschluss und technische Ausrüstung förderfähig zu machen.
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMDV unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH seit 2020 die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland plant und unterstützt, wird das neue Förderprogramm inhaltlich begleiten. Die Antragstellung und -bearbeitung erfolgt über den Projektträger Jülich (PtJ).
Details zur Förderung:
Anträge zur Förderungen können ab dem 18. September 2023, über den Projektträger Jülich unter https://lis.ptj.de/ gestellt werden.
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