BMDV fördert den Ausbau von Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Fahrzeugflotten

BMDV fördert den Ausbau von Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Fahrzeugflotten

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat ein neues Förderprogramm angekündigt, das Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Pkw und Lkw unterstützt. Das Programm richtet sich an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender wie Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen-, Carsharing-Anbieter und Pflegedienste. Es stellt insgesamt bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung, um den Ausbau von Schnellladepunkten und den dazugehörigen Netzanschluss zu fördern. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss.

Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, betont die Bedeutung dieses Schritts: "Gewerblich genutzte Fahrzeuge haben im Vergleich zu Privatfahrzeugen eine deutlich höhere Laufleistung. Damit spielen sie für die Elektrifizierung des Verkehrs eine große Rolle […]. Die Umstellung auf E-Fahrzeuge bedeutet für die Unternehmen, dass sie eine eigene Schnellladeinfrastruktur errichten müssen. Das geht nur mit hohen Investitionen. Mit unserer Förderung unterstützen wir den wichtigen Schritt und begleiten die Unternehmen so bei der Umstellung auf eine klimafreundliche und zukunftsorientierte Mobilität."

Das Programm ermöglicht erstmals auch die gezielte Förderung von Schnellladepunkten speziell für Lkw, die bisher nur im Zusammenhang mit der Fahrzeugbeschaffung gefördert wurden. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung können Anträge stellen, um Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur, Netzanschluss und technische Ausrüstung förderfähig zu machen.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMDV unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH seit 2020 die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland plant und unterstützt, wird das neue Förderprogramm inhaltlich begleiten. Die Antragstellung und -bearbeitung erfolgt über den Projektträger Jülich (PtJ).

Details zur Förderung:

  • Jedes antragstellende Unternehmen kann genau einen Antrag stellen. Dabei gilt: Bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag.
  • Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Mio. Euro nicht überschreiten.
  • Die Zuwendung auf Grundlage dieses Förderaufrufs ist unabhängig von der Anzahl der beantragten Schnellladepunkte pro Antrag auf 5 Mio. Euro begrenzt.
  • Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 % möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 %.
  • Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 €, bei Großunternehmen 7.000 €. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 € und Großunternehmen 15.000 €.
  • Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.
  • Nicht förderfähig sind u. a. Ausgaben für Planungsleistungen Dritter. Auch eine Förderung von Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur ist ausgeschlossen.
  • Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben.
  • Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig.
  • Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen (die Vorhabenlaufzeit beginnt mit dem Datum des Bescheides). Eine Verlängerung ist in lediglich begründeten Ausnahmefällen möglich.

Anträge zur Förderungen können ab dem 18. September 2023, über den Projektträger Jülich unter https://lis.ptj.de/ gestellt werden.

Bleib auf dem Laufenden!

Wir versorgen dich mit News und Tipps rund um das Thema Elektromobilität und Energiemanagement. Jetzt gleich abonnieren!
Newsletter abonnieren
language german language english